Hosting gratis, dauerhaft · Webdesign für Handwerksbetriebe im Aargau & Zürich

Jede Firmenwebsite braucht ein Impressum und eine Datenschutzerklärung. Hier steht, was hineingehört und worauf Sie achten sollten. Das ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung.

Impressum: wer steckt hinter der Website?

Ein Impressum nennt, wer die Website betreibt. Eine allgemeine Pflicht dafür gibt es in der Schweiz für reine Informationswebsites nicht, wohl aber für Online-Shops und andere Angebote im elektronischen Handel. Es schafft Vertrauen und gehört zu einem seriösen Auftritt.

  • Name der Firma oder der Inhaberin bzw. des Inhabers
  • Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse
  • Rechtsform und, falls vorhanden, Handelsregister- und UID-Nummer

Datenschutzerklärung: was passiert mit den Daten?

Seit dem 1. September 2023 gilt das revidierte Schweizer Datenschutzgesetz. Wer über seine Website Personendaten bearbeitet, muss darüber informieren. Das ist zum Beispiel der Fall bei einem Kontaktformular, bei Statistik-Werkzeugen oder eingebetteten Karten und Videos.

  • Wer ist verantwortlich und wie ist die Firma erreichbar?
  • Welche Daten werden zu welchem Zweck bearbeitet, zum Beispiel Name und E-Mail im Kontaktformular?
  • Wer erhält die Daten, zum Beispiel Hosting- oder E-Mail-Dienstleister, und in welche Länder gehen sie?
  • Wie lange werden die Daten aufbewahrt, und wie können Betroffene Auskunft verlangen?

Cookies und Einbindungen

Verwendet Ihre Website nur technisch notwendige Mittel, ist die Lage einfach. Sobald Sie Analyse- oder Werbewerkzeuge einbinden, müssen Sie darüber informieren und gegebenenfalls eine Einwilligung einholen. Je weniger Fremdwerkzeuge, desto weniger Aufwand.

Aktuell halten

Ändert sich etwas an der Website, zum Beispiel ein neues Formular oder ein neuer Dienstleister, muss die Datenschutzerklärung angepasst werden. Prüfen Sie sie mindestens einmal im Jahr.

Bei meinen Websites sind Impressum und Datenschutzerklärung nach Schweizer Recht im Paket enthalten, siehe Website erstellen lassen. Für eine rechtlich verbindliche Prüfung wenden Sie sich an eine Fachperson.

Häufige Fragen

Brauche ich als Handwerker ein Impressum?

Für eine reine Informationswebsite besteht keine allgemeine Pflicht, es wird aber empfohlen und schafft Vertrauen. Bei Online-Angeboten im Handel gelten besondere Pflichten.

Muss ich einen Cookie-Hinweis anzeigen?

Wenn Sie nur technisch notwendige Mittel nutzen, genügt meist die Information in der Datenschutzerklärung. Bei Analyse- und Werbewerkzeugen ist mehr nötig.

Sehen Sie Ihre neue Website, bevor Sie sich entscheiden.

Schreiben Sie mir in zwei Minuten, worum es geht. Sie erhalten eine persönliche Rückmeldung, üblicherweise innerhalb eines Arbeitstags.